Eines der wichtigsten Teilgebiete der Sicherheitstechnik ist der Explosionsschutz. Innerhalb der Europäischen Union sind die Rechtsvorschriften für Geräte und Komponenten, die in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen und potenziell über eine eigene Zündquelle verfügen, im Rahmen der sog. ATEX-Direktive vereinheitlicht. Um unsere Kunden optimal im Hinblick auf größtmögliche Betriebssicherheit zu unterstützen, können RINGFEDER® Kupplungen je nach individuellem Bedarf konform zu den Vorgaben der geltenden ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU erklärt und geliefert werden – dank tiefgreifender Expertise und gezieltem Engagement der Produktentwicklung von RINGFEDER POWER TRANSMISSION.
Die Existenz explosionsfähiger Feststoffe, Dämpfe, Gase, Nebel oder Stäube ist in einer Vielzahl von Industriezweigen, bspw. der Chemie-, Erdöl- oder Bergbauindustrie, alltäglich. Um für diese Branchen allgemein verbindliche Regelungen zum wirksamen Explosionsschutz zu schaffen und auf diese Weise schwerwiegenden Schäden für Mensch und Maschine vorzubeugen, trat zum 20. April 2016 die ATEX-Direktive der Europäischen Union (EU) in Kraft. Das Kürzel ATEX leitet sich hierbei vom französischen Ausdruck Atmosphères Explosibles, z. Dt. Explosive Atmosphären, ab. Die EU-Direktive umfasst die ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU sowie die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG und betrifft damit sowohl Produzenten als auch Anwender von Komponenten und Geräten, welche in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
Die für RINGFEDER POWER TRANSMISSION als Hersteller maßgebliche Produktrichtlinie 2014/34/EU, die als sog. Explosionsschutzprodukteverordnung 11. ProdSV in nationales deutsches Recht umgesetzt wurde, definiert konkrete Beschaffenheits-, Installations-, Wartungs-, und Gesundheitsanforderungen für das Inverkehrbringen betreffender Produkte. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist gemäß der Richtlinie produzentenseitig anhand festgelegter Bewertungsverfahren zu prüfen sowie durch entsprechende Konformitätserklärungen und -kennzeichnungen nachzuweisen. Zu diesem Zweck beinhaltet das Regelwerk neben formalen Begriffsklärungen auch systematische Kategorisierungsvorschriften, von denen die zur eindeutigen Differenzierung verschiedener Gefährdungszonen und Gerätegruppen zu den wichtigsten zählen. Diese Klassifizierungen bilden in Kombination mit weiteren Angaben, z.B. hinsichtlich Zündschutzart, Temperaturbereich etc., die Basis für eine nachvollziehbare, standardkonforme Kennzeichnung der betreffenden Produkte. Grundsätzlich gilt: Ausschließlich Geräte und Komponenten, die der ATEX-Produktrichtlinie vollumfänglich entsprechen, d.h. auch über die notwendigen Konformitätserklärungen und -kennzeichnungen verfügen, dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen Anwendung finden.
Die EU-Richtlinie, in Deutschland rechtlich die nationale Explosionsschutzprodukteverordnung 11. ProdSV, ist dabei gleichermaßen bindend für elektrische wie nicht-elektrische Produkte. Denn bspw. kann auch eine nicht bestimmungsgemäß arbeitende Kupplung durch unzulässige Erwärmung ein gefährliches Zündrisiko bergen. Ebenso verpflichtet die 11. ProdSV die Marktteilnehmer zur Beachtung relevanter harmonisierter Normen, welche regelmäßig im zugehörigen EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Laut dessen gelten für nicht-elektrische Geräte – nach knapp dreijähriger Übergangszeit – verbindlich seit dem 1. November 2019 geänderte Kennzeichnungsvorschriften gemäß der harmonisierten Normen der Reihe DIN EN ISO 80079-36:2016. Hauptgrund der Änderung ist die endgültige Ablösung der Normen bezüglich mechanischer Zündschutzarten der europäischen Reihe EN 13463 durch die der internationalen Reihe EN ISO 80079 und damit die Zielsetzung einer weiteren weltweiten Standardisierung. Ab dem genannten Stichtag verloren neu produzierte bzw. neu in den europäischen Markt eingeführte Produkte, die über Kennzeichnungen gemäß DIN EN 13463-1:2009 verfügen, ihre Vermutungswirkung und erfüllen damit nicht mehr die Anforderungen der ATEX-Produktrichtlinie. Die Markierung von nicht-elektrischen Neugeräten nach DIN EN ISO 80079-36:2016 ist seither obligatorisch. Die Vermutungswirkung bereits produzierter oder im Einsatz befindlicher Geräte, welche nach DIN EN 13463-1:2009 gekennzeichnet sind, bleibt davon unberührt.
Das ATEX-konforme Angebot von Produkten für gas- und staubexplosionsgefährdete Bereiche erfordert detailliertes Wissen und umfassende Erfahrung hinsichtlich einer enormen Vielfalt unterschiedlichster Aspekte: Von der fundierten Beurteilung der konkreten Einsatzsituation über die qualifizierte Auswahl adäquater Produktionsmittel und Fertigungsverfahren bis hin zur geeigneten Bereitstellung notwendiger Betriebs- und Montageanleitungen, Kennzeichnungen, Nachweise und Erklärungen. Als einer der marktführenden Hersteller von hochwertigen Antriebskomponenten ist RINGFEDER POWER TRANSMISSION dahingehend der perfekte Partner seiner Kunden. Gemeinsam mit diesen prüfen und bewerten wir die spezifischen Erfordernisse des konkreten Anwendungsfalles und sind in der Lage, unsere RINGFEDER® Kupplungen entsprechend bedarfsgemäß konform der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU auszulegen, zu kennzeichnen und zu liefern. Dies gilt für drehelastische Klauenkupplungen der Baureihen GWE, TNM, TNS und TNB sowie Stahllamellenkupplungen TND und Flanschkupplungen TNF.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Anwender von besonderer Relevanz sind und wie sich die genaue Umsetzung des ATEX-Regelwerkes beispielhaft in der Praxis gestaltet, erfahren Sie in unseren beiden gesonderten Blogbeiträgen auf The Engineer’s Blog:
Für sämtliche Fragen und Anliegen rund um das Thema ATEX-Explosionsschutz und dessen Umsetzung mit RINGFEDER® Lösungen, stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns schnell und einfach über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.